Sehr geehrter Besucher, wegen diverser neuer EU-Vorschriften, müssen wir hier im Shop das eine oder andere umstellen.

VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Chem 1.1.08
Version 01/2019
Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg 1 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Vom 16. Dezember 2008 (ABl. L 353, S. 1) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Oktober 2018 (ABl. L 251, S. 1) und Anhang 1 zuletzt berichtigt am 25. Februar 2019 (ABl. L 55, S. 18) Änderungen betreffen VI (siehe Unternummerierung)
in Kraft getreten am 25. Oktober 2018

Es müssen für unsere Produkte die Etiketten neu erstellt werden und die entsprechenden Sicherheits-Piktogramme auf dem Etikett mit abgebildet werden.

Muster eines Sicherheitshinweises:

GEFAHR: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Einatmen von Dampf/ Aerosol vermeiden. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.

BEI VERSCHLUCKEN: Sofot GIFTINFFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

KEIN erbrechen herbeiführen. Bei Hautreizungen oder Ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.

Unter Verschuß aufbewahren.

Außer Reichweite von Kindern lagern.

Piktogramme:

weiterhin finden Sie auf dem Ettiket dann auch das MHD – Mindesthaltbarkeitsdatum sowie das Piktogramm für die Verwendung nach dem öffnen des Produktes

Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit telefonisch unter der bekannten Rufnummer zur verfügung.